(zu § 9 Abs. 3) Vorschriften für den Prüfungsverlauf
Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk · 4. Abschnitt
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 4579
Anlage 4 BinSchSprFunkVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen